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Grundlagen der FörderungDie Stiftung fördert gemeinnützige Vereine, Organisationen und Körperschaften sowie Ehrenamtliche, deren Projekt der Zielsetzung der Stiftung entsprechen. Bei der Vergabe von Fördermitteln (auf Antrag) berücksichtigt die Stiftung vorrangig solche Initiativen und Projekte, die Beispielcharakter haben und übertragbar sind. Die Förderung erfolgt in der Regel einmalig. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Beiträge zur nachträglichen Deckung von bereits aufgelaufenen Defiziten. Der Vorstand der Stiftung entscheidet über die Bewilligung der eingegangenen Anträge. Die Stiftung kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuwendungsverfahren Der Zuschuss ist gemäß dem beantragten Projekt und wirtschaftlich zu verwenden, die Bewilligungsempfänger haben alle erzielbaren Kostenvorteile zu nutzen. Sie sind nicht an Haushaltsjahre gebunden. Nach Abschluss des Projekts - spätestens zwei Monate nach Projektbe-endigung - ist ein Projektbericht einzureichen und die zweckgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen. Bei Projekten, die über einen längeren Zeitraum andauern, sind Zwischenberichte zu erstellen. Nicht verausgabte Mittel sind mit Vorlage des Verwendungsnachweises auf das Konto der Stiftung zurück zu überweisen. Öffentlichkeitsarbeit Die Katharina-Zell-Stiftung erwartet bei den geförderten Projekten und deren Initiatorinnen, das bei der Darstellung in angemessener Form auf die Förderung durch die Stiftung hingewiesen wird. Die Katharina-Zell-Stiftung kann ihrerseits im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die Ergebnisse berichten. |
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